CSR und Compliance – zwei Schlagwörter, ein Blog

Corporate Social Responsibility (CSR)  – laut Definition der EU Kommission „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ und Compliance –  Maßnahmen zur Einhaltung rechtlicher und unternehmensinterner Vorschriften – haben in den vergangenen Jahren rasant an Stellenwert gewonnen.

Nachdem bereits heute kaum ein großes Unternehmen in Europa und den USA auf öffentliche Bekenntnisse zu CSR verzichtet, wird ab Dezember 2016 mit der „CSR Richtlinie“ in allen EU-Mitgliedsstaaten rechtlich verbindlich eine Berichtspflicht für große Unternehmen zu Menschenrechtsfragen und anderen CSR-Themen eingeführt.

Und neue Gesetze sowie einer Reihe von Unternehmensskandalen, die zu Strafverfahren mit empfindlichen Geldstrafen für Unternehmen, mitunter auch Haftstrafen für verantwortliche Entscheidungsträger, sowie enormen Reputationsschäden führten, haben Compliance zu einem Top-Thema für für große, international agierende Unternehmen gemacht.

Dieser Blog will eine Brücke schlagen zwischen zwei Themen, die häufig nach wie vor getrennt betrachtet werden – einerseits CSR als freiwilliges gesellschaftliches Engagement von Unternehmen und andererseits Compliance als Notwendigkeit, um Unternehmen vor rechtlichen Nachteilen zu bewahren. Wie die Praxis zeigt, sind Compliance und CSR in vielfältiger Weise miteinander verknüpft. Unternehmen, die Rechtsvorschriften nicht einhalten, können ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht gerecht werden, und bei einem bloßen rechtlichen Risikomanagement, ohne Etablierung einer ethische Unternehmenskultur, drohen Reputationsschäden und steigt langfristig auch das Risiko, dass rechtliche Grenzen überschritten werden.

Ein besonderer Fokus dieses Blogs ist das Thema Unternehmensstrafrecht im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen bei internationalen Unternehmensaktivitäten.

Unternehmensstrafrecht liegt im Trend: Zahlreiche europäische Staaten haben in jüngerer Vergangenheit eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen verankert – wie etwa Österreich mit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz im Jahr 2006. Und in Deutschland, einem der wenigen Staaten, die noch kein „echtes“ Unternehmensstrafrecht eingeführt haben, wird die Einführung seit Jahren kontrovers diskutiert. Bereits jetzt müssen sich deutsche Unternehmen, die international tätig sind, mit dem Thema auseinandersetzen — wie insbesondere Strafverfahren gegen deutsche Unternehmen in den USA verdeutlichen. Zuletzt hat die VW-Abgasaffäre das Thema Unternehmensverantwortung in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.

Die Beiträge basieren vor allem auf Erkenntnisse, die im Zuge meiner Dissertation an der Uni Wien gewonnen wurden. Die Dissertation wurde in leicht adaptierter und aktualisierter im März 2016 im Neuen Wissenschaftlichen Verlag unter dem Titel „Unternehmensstrafrecht und Menschenrechtsverantwortung“ in der Schriftenreihe der Österreichischen StrafverteidigerInnen veröffentlicht.

Ich freue mich auf Feedback und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.