„Panama-Papers“ und die Herausforderung Geldwäsche-Prävention

Die „Panama-Papers“ haben das Problem Geldwäsche wieder einmal in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.

Doch um was geht es bei Geldwäsche eigentlich? Zu diesem ebenso brisanten wie komplexen Thema im Folgenden ein paar einführende Anmerkungen:

Geldwäsche (bzw. im österreichischen StGB: Geldwäscherei, Englisch: money laundering) bezeichnet im Wesentlichen die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes und anderer Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Der Kampf gegen Geldwäsche hat insbesondere auch im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus erhebliche Bedeutung.

Eine aktuelle Studie schätzt das Gesamtvolumen von Geldwäsche alleine in Deutschland auf rund 100 Milliarden Euro jährlich.

Der Ablauf der Geldwäsche wird typischerweise in 3 Phasen unterteilt: Zunächst wird das durch Straftaten erlangte Vermögen in den Finanz- oder Wirtschaftskreislauf eingebracht („placement“). Anschließend wird das Vermögen in einer Vielzahl von Transaktionen verschoben, sodass die Herkunft nur mehr schwer nachzuvollziehen ist („layering“). Und schließlich werden die Gelder als Produkt rechtmäßiger Geschäftstätigkeit in den Wirtschaftskreislauf eingebracht („integration“).

Vor allem Banken kommt bei der Geldwäscheprävention eine entscheidende Verantwortung zu. Lediglich ein Beispiel von vielen aus jüngerer Vergangenheit, das die Konsequenzen von mangelhafter Geldwäscheprävention verdeutlicht, ist der Fall HSBC: Im Juli 2012 wurde vom US-Senat ein Untersuchungsbericht mit dem Titel „U.S. Vulnerabilities to Money Laundering, Drugs, and Terrorist Financing: HSBC Case History“ veröffentlicht. In dem Bericht wurde anhand des Beispiels der internationalen Großbank HSBC aufgezeigt, wie über den Finanzsektor Geldwäsche betrieben wird, wie Terroristen mithilfe von Banken Finanzierungen erhalten und wie Finanzinstitute dem Drogengeschäft Vorschub leisten. Im Dezember 2012 wurde zwischen HSBC und der Staatsanwaltschaft ein „deferred prosecution agreement“ geschlossen, in dem sich HSBC zur Vermeidung einer Anklage zu Strafzahlungen in der Höhe von 1,92 Milliarden US-Dollar und zu einer Reihe von internen und externen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen verpflichtete.

Auf internationaler Ebene wurden in den vergangenen Jahren die Anstrengungen gegen Geldwäsche durch neue rechtliche Initiativen intensiviert: So wurde 2015 die 4. EU-Geldwäscherichtlinie erlassen, die bis zum 26.6.2017 von den Mitgliedsstaaten umzusetzen ist. Durch die 4. EU-Geldwäscherichtlinie werden die rechtlichen Anforderungen an die Geldwäschebekämpfung weiter verschärft. International zeichnet sich für die Etablierung von Standards im Kampf gegen Geldwäsche insbesondere auch die „Financial Action Task Force on Money Laundering“ (FATF) aus, eine unabhängige Organisation, die 1989 am G-7 Gipfel in Paris zur Bekämpfung der Geldwäsche gegründet wurde. Und auf globaler Ebene ist vor allem das im Dezember 2000 in Palermo unterzeichnete „Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der transnationalen organisierten Kriminalität“ erwähnenswert, welches von den Unterzeichnerstaaten die Schaffung eines umfassenden Rechtssystems verlangt, um alle Formen der Geldwäsche bekämpfen zu können.

Die Verantwortung zur Geldwäscheprävention trifft neben Banken auch andere Branchen, wie Versicherungen, Versicherungsmakler, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater,  Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter sowie bestimmte Gewerbetreibende wie etwa Handelsgewerbetreibende, Immobilienmakler, Edelsteinhändler und andere.

Während es in Deutschland ein eigenes Geldwäschegesetz gibt (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, GwG), sind in Österreich die Bestimmungen in den jeweiligen Materiengesetzen geregelt: Im Bankwesengesetz (§§ 39 bis 41), in der Gewerbeordnung (§§ 365m bis 365z), im Glücksspielgesetz, in der Rechtsanwalts- und Notariatsordnung, im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, im  Bilanzbuchhaltungsgesetz etc.

Zu den wesentlichsten Sorgfaltspflichten zählen insbesondere: Identifizierung des Kunden bzw. des wirtschaftlichen Eigentümers („Know your customer“-Prinzip), fortlaufende Überwachung der Geschäftsbeziehung, Aufbewahrung von Unterlagen und bei begründetem Verdacht, Meldung an die zuständige Meldestelle für Geldwäsche. Der konkrete Umfang der Sorgfaltspflichten ist abhängig von Branche, Art des Kunden, der Geschäftsbeziehung und anderer Faktoren. Ein effektives Compliance-System zur Geldwäscheprävention ist jedenfalls erforderlich, um eine rechtliche Verantwortung auszuschließen.

Geldwäsche ist ein strafrechtlicher Tatbestand, für dessen Begehung mehrjährige Freiheitsstrafen drohen. In Österreich ist der Tatbestand in § 165 StGB (Geldwäscherei), in Deutschland in § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) verankert.

Weiterführende Informationen zum Thema Geldwäsche:

Jahresberichte Geldwäsche Bundeskriminalamt (Österreich)

Jahresberichte Geldwäsche Bundeskriminalamt (Deutschland)

Meldestelle BKA Österreich 

Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (Deutschland)

US-amerikanisches Informationsportal zum Thema Geldwäsche und Compliance: ACAMS Money Laundering